|
|
|
Kompetenzzentrum für berufsbedingte Hauterkrankungen
|
-
Tertiäre Individual-Prävention (TIP) im Rahmen von § 3-Maßnahmen bei länger bestehenden Hauterkrankungen und/oder wiederholten Arbeitsunfähigkeitszeiten
-
Abgrenzung einer berufsbedingten von einer berufsunabhängigen Dermatose
-
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben (BK 5101)
-
Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe (BK 5102)
-
Hautkrebs durch UV-Licht (§ 9 Abs. 2 SGB VII)
|
Sollten primäre Prävention (Vermeidung/ Ausschaltung von schädigenden Faktoren) oder sekundäre Prävention (Früherkennung einer beginnenden Hautkrankheit) nicht zum Erfolg führen, kommt im Rahmen der tertiären Prävention die Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in Betracht.
Während eines stationären Heilverfahrens kann die Dermatose intensiv behandelt werden. Unter Anderem durch Phototherapie (Lichttherapie) wird versucht Cortison einzusparen.
|
|
Weitere Informationen
Einen Überblick erhalten Sie im Folder Dermatologisches Zentrum
Downloads-Folder
|
|